Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. Komplette vollelektronische Zündanlage mit intergrierter Lichtmaschine (Generator), Lichtleistung 12V Gleichstrom, 100 Watt.